Testament

Erbrecht

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Der letzte Wille!

Etwas zu vererben, aber auch zu erben, ist nicht immer einfach. Bei der Errichtung von Testamenten sind – insbesondere seit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (gültig seit 1.1.2017) – zahlreiche Formerfordernisse einzuhalten, um die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen zu garantieren.

Auch haben aufgrund des nach wie vor in Österreich existierenden Pflichtteilsrechts Kinder und Ehepartner (eingetragene Partner) Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, worauf bei der Testamentserstellung Rücksicht genommen werden sollte. Zudem sind weiterhin Lebensgefährten von der gesetzlichen Erbfolge nicht umfasst; sie haben unter Umständen aber ein außerordentliches Erbrecht.

Im Verlassenschaftsverfahren ist drauf zu achten, dass Sie als potentieller Erbe die richtige Art der Erbantrittserklärung abgeben, um bei etwaig vorhandenen Schulden des Erblassers zu verhindern, dass Sie für diese unbeschränkt haften.

Ich unterstütze Sie in dieser Materie vor allem

•bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Legate etc.), erbrechtlichen Verträgen (z. B. Pflichtteilsverzichtsvertrag) und Vorsorgevollmachten,

•durch Begleitung im Verlassenschaftsverfahren,

•durch Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Pflichtteilsklage, Legatsklage etc.).

In diesem Zusammenhang sind oft auch Fragen des Immobilienrechts relevant!

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